1. Juli 2026
Unfallgutachten: Was übernimmt die gegnerische Versicherung?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten sind Teil des Gesamtschadens und werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
Wichtig: Der von der Versicherung vorgeschlagene Gutachter vertritt in erster Linie deren Interessen. Ein unabhängiger Sachverständiger prüft neutral in Ihrem Sinne.
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